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Erbschaft- und Nachfolgeberatung für Unternehmer und Privatpersonen

Bei der Definition einer Unternehmensnachfolge sind zahlreiche Aspekte zu behandeln. Sie können das Know-how unserer Spezialisten dafür nützen, Ihre Unternehmensnachfolge optimal und wie gewünscht über die Bühne zu bringen.

Generationen erfolgreich verbinden

Je früher man die Nachfolge regelt, umso besser können Generationen verbunden und Streitigkeiten vermieden werden. Wir beraten und begleiten Sie gerne in diesem Prozess. Unsere Experten verfügen über jahrelange Erfahrung in der Generationennachfolge. Mit Sorgfalt und Umsicht planen wir mit Ihnen alles rund um Ihre Nachfolge und Ihr Erbe.

Wann ist eine Testamentsvollstreckung anzuraten?

Es gibt Situationen, bei denen eine Testamentsvollstreckung anzuraten ist, wie z. B. im Fall von minderjährigen Erben oder bei zu erwartenden Auseinandersetzungen auf Grund der Erbregelung. Sprechen Sie mit uns über Ihre Fragen und Anliegen in Sachen Nachfolgegestaltung. Wir beraten Sie gerne.

Unser Leistungsangebot

  • Gestaltungen zur Optimierung der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer, insbesondere im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge durch Schenkungen.
  • Überprüfung bestehender Nachlassregelungen
  • Beratung zur optimalen Ausnutzung von Freibeträgen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Erstellen von Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärungen
  • Bewertung von Immobilien und Unternehmen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer nach steuerlichen Bewertungsvorgaben
  • Beratung zur Nachfolge- und Vermögensübergabeplanung
  • Unterstützung im Erbfall, z.B. Erbscheinsbeantragung, Abwicklung von Testamenten (Vermächtnisse, Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Teilungsanordnungen und Testamentsvollstreckung
  • Steuerliche Beratung bei der Auseinandersetzung bzw. Auflösung von Erbengemeinschaften

Um eine möglichst ganzheitliche Beratung aus wirtschaftlicher, rechtlicher und steuerlicher Sicht zu bieten, ziehen wir bei Bedarf die Expertise ortsansässiger Rechtanwälte und Notare hinzu. 

Sie machen sich Gedanken darüber, wie Sie Ihr Vermögen oder auch Ihr Unternehmen an die nächste Generation übergeben können?

Gerne beraten wir Sie und Ihren Nachfolger bei der Gestaltung, sei es im Wege des Kaufes, der Schenkung oder mittels letztwilliger Verfügung (Erbschaft) - damit auch der steuerlich richtige Weg eingeschlagen wird und Sie auch im Ruhestand finanzielle Sicherheit genießen können.
Bei der Übertragung von Vermögen und Unternehmen auf die nächste Generation greifen rechtliche und steuerliche Überlegungen ganz eng ineinander, und es gilt im Einzelnen die beiden Aspekte sorgfältig zu betrachten, denn durch ihren gezielten Einsatz bieten sie einen großen Gestaltungsspielraum, um Ihren Wünschen gerecht zu werden.

Denn eine geschickte erb- und gesellschaftsrechtliche Gestaltung vermeidet beim Übergang von Unternehmen auf die nachfolgende Generation langwierige Auseinandersetzungen, die viel Geld und Energie kosten.

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